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   OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12   

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OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12 (https://dejure.org/2013,1110)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.01.2013 - 4 UF 126/12 (https://dejure.org/2013,1110)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 4 UF 126/12 (https://dejure.org/2013,1110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    VersAusglG § 20 Abs. 2, ZPO § 257
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Zahlung einer künftigen Ausgleichsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 20 Abs. 2; ZPO § 257
    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Zahlung einer künftigen Ausgleichsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfrühter Leistungsantrag beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich setzt Fälligkeit des Anspruchs auf Versorgungsrente voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 947
  • FamRZ 2013, 1809
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1983 - IVb ZB 553/80

    Rechtmäßigkeit eines Versorgungsausgleichs - Durchführung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Mit Beschluss vom 06.09.2012 hat das Amtsgericht den Antrag vom 22.03.2012 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 07.12.1983 (FamRZ 1984, 251) als unzulässig abgewiesen.

    Das Amtsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung daher unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1984, 251) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit der in § 20 Abs. 2 VersAusglG getroffenen Regelung, die in § 1587g Abs. 1 BGB a.F. fast inhaltsgleich enthalten war, die Entscheidung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bis zur Möglichkeit seiner Durchführung hinausgeschoben hat.

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 58/95

    Feststellungsinteresse für Entscheidung über den verlängerten schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Einen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO, der hier ebenfalls mangels Feststellungsinteresses unzulässig wäre (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1465 sowie FamRZ 1982, 42; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rn. 806), hat die Antragstellerin ausdrücklich nicht gestellt.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 560/80

    Eheverfahren - Versorgungsausgleich - Zulässigkeit feststellender Entscheidungen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Einen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO, der hier ebenfalls mangels Feststellungsinteresses unzulässig wäre (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1465 sowie FamRZ 1982, 42; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rn. 806), hat die Antragstellerin ausdrücklich nicht gestellt.
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 164/88

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Die Regelung des § 227 FamFG ist - entgegen der von der Antragstellerin vertretenen Auffassung - nicht einschlägig, zumal es nicht um die Abänderung einer bereits getroffenen Entscheidung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geht (vgl. Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 227 Rn. 4) - dieser ist im Urteil vom 25.03.1998 nur vorbehalten worden (vgl. BGH, FamRZ 1991, 175 zur allein deklaratorischen Bedeutung des Vorbehalts), sondern um seine erstmalige Durchführung.
  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 114/93

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen des Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Der Eintritt der Fälligkeit ist zugleich Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Zahlung der Ausgleichsrente, weshalb sowohl ein Leistungsantrag nach § 257 ZPO auf künftige Ausgleichsrente als auch ein dahingehender Feststellungsantrag nach § 256 ZPO analog ausscheiden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 293 sowie 1984, 251; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 565; OLG Schleswig, FamRZ 1981, 372; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Aufl., § 20 VersAusglG Rn. 25).
  • OLG Schleswig, 12.01.1981 - 12 UF 301/80

    Nachträgliche Abänderung; Rechtskräftige Entscheidung; Öffentlich rechtlicher

    Auszug aus OLG Bremen, 09.01.2013 - 4 UF 126/12
    Der Eintritt der Fälligkeit ist zugleich Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Zahlung der Ausgleichsrente, weshalb sowohl ein Leistungsantrag nach § 257 ZPO auf künftige Ausgleichsrente als auch ein dahingehender Feststellungsantrag nach § 256 ZPO analog ausscheiden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 293 sowie 1984, 251; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 565; OLG Schleswig, FamRZ 1981, 372; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Aufl., § 20 VersAusglG Rn. 25).
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